Schülertransport / Schulbus

Die Einwohnergemeinde Dürrenroth organisiert einen Schülertransport, wenn der Schulweg der Schülerinnen / der Schüler unzumutbar* ist.

 

Mitfahrberechtigt sind die Kinder im Kindergarten sowie die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Primarklassen. Ab dem 5. Schuljahr wird kein Schülertransport mehr angeboten.

 

*Gemäss der bisherigen Rechtsprechung sind je nach örtlicher Gegebenheit Fussmärsche von 30 bis 45 Minuten zumutbar. Grundsätzlich wird für Kinder im Kindergartenalter ein Schulweg von 1,5 km als zumutbar erachtet, Primarschülerinnen und -schüler der 1. - 4. Klasse kann ein ca. 2 km langer Schulweg zu Fuss gehend zugemutet werden. Sofern ein Velo benutzt und dessen Gebrauch nach der Beschaffenheit der Strecke zugemutet werden kann, sind Strecken von 5 km für die Mittelstufe und von 10 km für die Oberstufe zumutbar.

 

Die Verordnung über die Organisation des Schülertransportes finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Dürrenroth unter Downloads / Reglemente und Verordnungen.
Das Merkblatt Schulungsort (Schülerinnen- und Schülertransporte) der Erziehungsdirektion des Kantons Bern finden Sie hier.

 Haltestellen ab Sommer 23

 

  • Wolferdinge
  • Bannholz Abzw.
  • Höch
  • Meibach
  • Waldheim
  • Flüehbach